1.3. Mit Vorbescheid vom 8. August 2024 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend medizinische Massnahmen für das Geburtsgebrechen Ziff. 405 (Autismus- Spektrum-Störungen) in Aussicht. Mit Schreiben vom 16. August 2024 erhob der Vater des Beschwerdeführers schriftlich Einwand gegen den Vorbescheid. Mit E-Mail vom 29. August 2024 bezog sich der Vater des Beschwerdeführers auf den Vorbescheid und reichte nochmals Kopien der Arztberichte aus Polen ein, in welchen ein Asperger-Syndrom diagnostiziert worden war.