Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 18. August 2023 wurde der 2013 geborene Beschwerdeführer von seinen Eltern unter dem Hinweis auf eine Beeinträchtigung des Gehvermögens, eine spastische Lähmung auf der rechten Seite (Bein und Arm), Autismus sowie ein ADHS-Syndrom zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet.