Denn Dr. med. C._____ wies in nachvollziehbarer Weise darauf hin, dass die Beschwerdeführerin trotz ADHS 33 Jahre lang eine anspruchsvolle Tätigkeit habe ausüben können und auch problemlos die Matur und Ausbildungen abgeschlossen habe (vgl. E. 2. hiervor). Gemäss den Akten hat die Beschwerdeführerin diese Herausforderungen ohne die Einnahme von Ritalin gemeistert. Soweit die Beschwerdeführerin gestützt auf den Verlaufsbericht von Fachpsychologin E._