Eine Behandlung mit Methylphenidat sei aufgrund eines Glaukoms nicht möglich (Verlaufsbericht S. 2). Als Diagnose wurde eine ADHS (ICD-10; F90.0) sowie eine rezidivierende depressive Episode, aktuell leicht bis mittelgradig ausgeprägt (ICD-10; F33.0/F33.1), angegeben. Durch die fehlende Behandlung der ADHS mit Medikamenten sei es aus fachlicher Sicht tendenziell schwierig, diese zu behandeln und eine Verbesserung zu erzielen, was sich auch auf die aktuelle Arbeitsfähigkeit auswirke. Gemäss ärztlicher Einschätzung werde eine Arbeitsunfähigkeit von 50-60 % für die angestammte Tätigkeit als Senior Underwriter seit Dezember 2021 bis auf Weiteres attestiert.