Urteil des Bundesgerichts 9C_175/2018 vom 16. April 2018 E. 3.3.2) – ist zu entnehmen, dass sich die Erstdiagnose einer Anpassungsstörung als falsch herausgestellt habe und eine depressive Episode gemäss F32.0 habe vergeben werden können. Im Verlauf der Behandlung sei der Verdacht auf eine ADHS gestellt und bestätigt worden. Die depressiven Symptome, welche mal stärker und mal schwächer ausgeprägt seien, hätten mittlerweile als Komorbidität der ADHS eingeordnet werden können. Es werde davon ausgegangen, dass die ADHS-Symptomatik im Verlauf der Premenopause und Menopause zugenommen und sich dadurch stetig stärker präsentiert habe (Verlaufsbericht S. 1).