Die RAD- Beurteilung sei damit ohne nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Sachverhalt erfolgt, was nicht zulässig sei. Es sei bekannt, dass zwischen ADHS und Östrogen eine enge Verbindung bestehe und bei Hormonveränderungen – wie vorliegend in den Wechseljahren – die ADHS-Symptome bei den betroffenen Frauen verstärke. Dementsprechend könnten sich die Symptome der Erkrankung während des Lebenszyklus unterschiedlich stark auf die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Frau auswirken. Zudem könne die Beschwerdeführerin keine medikamentöse Behandlung ihres Leidens vornehmen, weil sie unter einem Glaukom leide. Ritalin dürfe bei einem Glaukom nicht eingenommen werden.