hielt fest, dass es sich bei der diagnostizierten Anpassungsstörung medizinisch gesehen per Definition um ein zeitlich begrenztes Phänomen handle, weshalb sie als langandauernde und damit potenziell invalidisierende Krankheit ausser Betracht falle (VB 22 S. 2). Dr. med. C._____ wies darauf hin, dass selbst wenn sich aus der Anpassungsstörung im Verlauf eine (eigenständige) depressive Erkrankung entwickelt haben sollte, diese als leichtgradig angegeben werde und keine länger andauernde Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründe. Zudem bestehe keine psychopharmakologische Medikation.