1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin arbeitete zuletzt als Underwriterin für eine Versicherung und meldete sich am 19. Juni 2022 aufgrund einer Anpassungs-/Angststörung mit depressiven Komponenten bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Massnahmen/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche und medizinische Abklärungen. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 17. September 2024 ab.