Diese Personen seien heute neben der Ausbildung selten erwerbstätig. Sofern sie erwerbstätig seien, falle der Verdienst in der Regel sehr gering aus, womit gesundheitlich beeinträchtigten Personen beim Besuch einer beruflichen Grundbildung, die ausschliesslich an einer Schule erfolgt, oder einer allgemeinbildenden Schule kaum eine Erwerbseinbusse entstehen könne. Hier stehe wie bei Personen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung die Unterstützungspflicht der Eltern im Vordergrund. Ausserdem habe der Besuch einer solchen Schule schon unter Geltung des alten Rechts nur ausnahmsweise zum Bezug eines Taggeldes berechtigt, habe es ein solches doch erst mit Erreichen des 18. Altersjahres