1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Ausrichtung eines Taggeldes während (der ersten zwei Jahre) der Ausbildung zur Kauffrau EFZ am B._____ mit Verfügung vom 24. September 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 151) zu Recht verneint hat. 2. 2.1. Während der erstmaligen beruflichen Ausbildung haben Versicherte Anspruch auf Taggelder, wenn sie Leistungen nach Art. 16 IVG (erstmalige -3-