" 1. In Aufhebung des Einspracheentscheids [recte: der Verfügung] der Beschwerdegegnerin vom 24. September 2024 sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin für die (gesamte) Dauer des Lehrgangs «Kauffrau/Kaufmann EFZ» IV-Taggelder auszurichten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 9. Dezember 2024 die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: