1. Die 2006 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 2. Februar 2022 unter Hinweis auf eine Tracheomalazie bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Massnahmen für die berufliche Eingliederung) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge schulische und medizinische Abklärungen, übernahm die Kosten für ein Aufbautraining und erteilte Kostengutsprache für die Ausbildung zur Kauffrau EFZ am B._____