Nicht einmal ein Lohn für einen Geschäftsführer sei ausbezahlt worden, womit sich die Frage stelle, wer etwa Aufträge akquiriert und verhandelt oder Verträge und Rechnungen erstellt habe. Zudem seien keine Kosten für Telefon, Internet, Büromaterial, Porti, Informatik etc. ausgewiesen (VB 154 S. 9 f.).