So hätten die Bilanzen in all den Jahren kein Anlagevermögen ausgewiesen, weshalb davon auszugehen sei, dass die B._____ GmbH als angeblich aktives, selbstständiges Unternehmen über keine Fahrzeuge, kein Werkzeug, keine Computer etc. verfügt habe. Auch sei der Erfolgsrechnung zu entnehmen, dass sämtliche Einnahmen gleich wieder abgehoben worden seien und dass in all den Jahren offensichtlich keine eigenen Arbeitnehmer entschädigt und entsprechend keine Sozialabgaben entrichtet worden seien. Nicht einmal ein Lohn für einen Geschäftsführer sei ausbezahlt worden, womit sich die Frage stelle, wer etwa Aufträge akquiriert und verhandelt oder Verträge und Rechnungen erstellt habe.