2.2. Mit Vernehmlassung vom 21. Januar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und des Gesuchs um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. Februar 2025 wurde das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: