3. RAD-Ärztin Dr. med. D._____ gab in ihrer Aktennotiz vom 27. Juni 2023 an, es würden psychosoziale Umstände (Überforderung mit Ansprüchen am Arbeitsplatz, Konflikte mit neuer Führungsperson) vorliegen (VB 83 S. 2). Sie hielt dazu fest, die mittelgradige depressive Symptomatik des Beschwerdeführers führe bei leitliniengerechter Behandlung nicht zu einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit und es liege kein Gesundheitsschaden mit länger dauernder und wesentlicher Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit vor.