Die Angst- und Paniksymptomatik sei im Rahmen der depressiven Erkrankung zu betrachten. Aufgrund des beschriebenen guten Funktionsniveaus des Beschwerdeführers sei eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit unwahrscheinlich. Es handle sich um eine depressive Symptomatik, welche in der Regel gut behandelbar sei und zu keiner längerfristigen Arbeitsunfähigkeit führe, solange eine leitliniengerechte störungsspezifische Behandlung erfolge. Die Behandlungsoptionen seien jedoch nicht gänzlich ausgeschöpft worden. Es sei kein Gesundheitsschaden mit länger dauernder Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit anzunehmen.