Dabei stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die im Rahmen des Eingliederungsprozesses ergangene Aktennotiz der RAD-Ärztin Dr. med. D._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 27. Juni 2023. Diese führte zusammengefasst aus, der Beschwerdeführer habe im Rahmen der belastenden Umstände am Arbeitsplatz (Überforderung mit Ansprüchen am Arbeitsplatz, Konflikte mit neuer Führungsperson) eine mittelgradige depressive Episode (ICD-10 F32.1) entwickelt. Die Angst- und Paniksymptomatik sei im Rahmen der depressiven Erkrankung zu betrachten.