1.2. Am 20. Juni 2022 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf psychische Beschwerden erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Diese gewährte ihm daraufhin berufliche Eingliederungsmassnahmen. Nach Abschluss der Eingliederungsmassnahmen, Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren lehnte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 29. Dezember 2023 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: