und wurden von ihr, soweit relevant, entsprechend gewürdigt (VB 96 S. 2 f.; 107). Bei den in diesen Berichten erwähnten Ruheschmerzen (vgl. Beschwerde S. 1) handelt es sich um eine Wiedergabe der anamnestischen und subjektiven Angaben des Beschwerdeführers (vgl. BB 1 S. 1; BB 2 S. 1; BB 3 S. 1). Eine der Arbeitsfähigkeitseinschätzung von Dr. med. B._____ widersprechende fachärztliche, begründete Beurteilung lässt sich jedoch weder diesen Berichten noch den weiteren medizinischen Akten entnehmen.