2.1.2. In ihrer Aktennotiz vom 25. März 2024 führte Dr. med. B._____ aus, dem Bericht der behandelnden Ärztin eines Regionalspitals vom 16. Februar 2024 (VB 97) sei zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer erneut – nun mit einem Anästhetikum und Cortison – infiltriert worden sei. Bis auf die erneute Infiltration würden sich keine neuen Erkenntnisse ergeben und die Diagnose habe sich bis anhin auch nicht geändert. Die Tätigkeit als Kaufmann sei sowohl hinsichtlich der Knie- als auch in Bezug auf die Wirbelsäulenproblematik optimal angepasst (VB 101).