Auch in einer anderen angepassten leichten (max. 10 Kilogramm) wechselbelastenden Tätigkeit (sitzend, wenig stehend und gehend) sei von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen. Vermieden werden sollten repetitives Treppensteigen, in die Hocke Gehen, das Besteigen von Leitern und Gerüsten, Zwangshaltungen, kniende Tätigkeiten und das Gehen auf unebenem Gelände, Tätigkeiten unter Vibrationen, repetitive Rotationsbewegungen des Oberkörpers, längeres Verharren in vornüber geneigter Haltung stehend und sitzend sowie unerwartete asymmetrische Lasteinwirkung (VB 96 S. 3).