erfolgreich ab. Nach mehreren Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 10. September 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 10. September 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 4. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde bei der Beschwerdegegnerin. Diese leitete die Beschwerde zuständigkeitshalber an das Versicherungsgericht weiter. Darin beantragte der Beschwerdeführer sinngemäss, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm eine Invalidenrente zuzusprechen.