1. Der 1995 geborene Beschwerdeführer meldete sich aufgrund von unfallbedingten Beschwerden (Unfallereignis vom 13. Mai 2019) am 5. September 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche sowie medizinische Abklärungen und leistete Kostengutsprache für verschiedene berufliche Massnahmen, insbesondere für eine Umschulung zum Kaufmann EFZ vom 1. August 2020 bis am 31. Juli 2023 sowie für ein Praktikum im Rahmen der Umschulung vom 8. August 2022 bis zum 8. August 2023. Im August 2023 schloss der Beschwerdeführer die Ausbildung zum Kaufmann EFZ