richts 8C_835/2016 vom 3. Februar 2017 E. 6.4.2) und in der vorliegend massgebenden Verfahrensphase vom Zeitpunkt der Gesuchstellung vom 25. Juli 2024 (VB 420) bis zum Erlass der angefochtenen Verfügung vom 9. September 2024 (VB 434) weder sich stellende komplexe prozessuale Fragen ersichtlich sind noch solche substantiiert geltend gemacht wurden.