Trotzdem kann allein deswegen nicht von einer komplexen Fragestellung gesprochen werden, die eine anwaltliche Vertretung rechtfertigen würde (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_150/2024 vom 10. Oktober 2024 E. 7.3). Dies gilt insbesondere, da die Beurteilung des Gesundheitszustands grundsätzlich allein Aufgabe der medizinischen Fachpersonen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_760/2016 vom 3. März 2017 E. 4.2.1).