In der Zwischenzeit war die ergänzende Stellungnahme der estimed-Gut- achter vom 3. Juli 2024 bei der Beschwerdegegnerin eingegangen. Am 25. Juli 2024 stellte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeiständung. Dieses wies die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 9. September 2024 mangels Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 9. September 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: