Ansonsten werde im Verlauf der Woche eine Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Versicherungsgericht eingereicht. Am 3. Mai 2024 teilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit, dass für die Weiterleitung der Einwände der Beschwerdeführerin an die estimed-Gutachter zur Stellungnahme weder die vorherige Gewährung des rechtlichen Gehörs noch eine Zwischenverfügung rechtlich notwendig seien. Die von der Beschwerdeführerin daraufhin am 9. Mai 2024 erhobene Rechtsverweigerungsbeschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2024.266 vom 11. Dezember 2024 ab. -3-