Mit E-Mail-Nachricht vom 20. November 2023 sowie Schreiben vom 25. November 2023 und 5. Januar 2024 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zum estimed-Gutachten vom 15. September 2023. Am 20. März 2024 sandte die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung des RAD die Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 5. Januar 2024 sowie die neu eingegangenen medizinischen Akten zur Beurteilung den estimed-Gutach- tern. Die Beschwerdeführerin teilte der Beschwerdegegnerin daraufhin mit Stellungnahme vom 8. April 2024 mit, dass sie mit diesem Vorgehen ausdrücklich nicht einverstanden sei, weshalb um unverzüglichen Erlass einer anfechtbaren Zwischenverfügung ersucht werde.