Nachdem die von der Beschwerdegegnerin in der Folge gewährten beruflichen Massnahmen im November 2019 aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen worden waren, erfolgte im Mai 2020 eine psychiatrische Verlaufsbegutachtung (BEGAZ-Gutachten vom 27. Mai 2020). Nach Rücksprachen mit dem RAD und dem Eingang von Einwänden gegen den (mehrfach ersetzten) Vorbescheid betreffend den Rentenanspruch liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin erneut polydisziplinär begutachten (Gutachten der estimed AG, Zug [estimed], vom 15. September 2023).