Insgesamt vermögen die Ausführungen von Dr. med. B._____ vom 10. Oktober 2024 damit keine Zweifel an der Beurteilung von Dr. med. C._____ zu begründen, wonach sich durch das Unfallereignis vom 22. Juli 2022 überwiegend wahrscheinlich keine strukturelle Veränderung ereignet habe und die unfallbedingte vorübergehende Verschlimmerung nach spätestens vier Wochen abgeklungen gewesen sei (vgl. VB M10 S. 6 f.).