Es werde daher keine Veranlassung gesehen, aufgrund der individuellen subjektiven Meinung von Dr. med. B._____ eine Veränderung inhaltlicher Natur der am 4. April 2024 erfolgten Beurteilung vorzunehmen. Die von Dr. med. B._____ erwähnte Signalalteration im angrenzenden Kapselgewebe entspreche einem im Rahmen des Status quo ante angeführten Kurzzeitbefund extraartikulär, ohne anerkanntes Kriterium einer traumatisch indizierten Meniskusläsion zu sein (S. 8).