Hervorzuheben sei zudem, dass in der angeführten Literatur betont konkretisiert werde, dass eine adäquate Traumabeeinflussung auf das Knie unter Involvierung der Bandstrukturen im Rahmen von Verletzungen gefordert werde. Dies sei hier mit eindeutiger und stark überwiegender Wahrscheinlichkeit weder klinisch noch bildgebend nach dem Ereignis dokumentiert gewesen und anlässlich des operativen Eingriffes anderthalb Jahre später ebenfalls weder dokumentiert noch klinisch festgestellt worden. Es werde daher keine Veranlassung gesehen, aufgrund der individuellen subjektiven Meinung von Dr. med.