4.2.2. Der beratende Arzt der Beschwerdegegnerin Dr. med. C._____ führte in seiner Stellungnahme vom 8. November 2024 aus, es müsse als sehr unwahrscheinlich beurteilt werden, dass das Ereignis vom 22. Juli 2022 zu einer traumatischen medialen Meniskusläsion geführt habe. Intraoperativ habe am 17. Januar 2024 eine eindeutige degenerative Kniesituation vorgelegen. Es seien weder Bänder verletzt gewesen, noch hätten sich andere traumatische Kniebinnenläsionen gezeigt (S. 6).