4.2. 4.2.1. In der von der Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren eingereichten Aktenbeurteilung vom 10. Oktober 2024 hielt Dr. med. B._____ fest, seiner Meinung nach seien im vorliegenden Fall durchaus sowohl eine axiale Stauchung als auch eine Rotation im Traumamechanismus involviert. Zusätzlich lasse sich im MRI vom 27. Juli 2022 nachweisen, dass ein Hämatom kranial des lateralen Gastrocnemius-Muskelbauches vorhanden gewesen sei, was für die Rasanz des Traumas Rückschlüsse zulasse. Dass eine Meniskusläsion ausschliesslich in Kombination mit Band- oder Kapselverletzung zustande kommen könne, lasse sich mit den Erfahrungen aus dem klinischen Alltag nicht in Einklang bringen.