Die für traumatisch entstandene Meniskusläsionen aufgestellten Kriterien gemäss Fachliteratur (vgl. VB M10 S. 7 f.) hätten eindeutig klinisch und bildgebend gefehlt. Es sei keine durch das Ereignis verursachte oder beeinflusste mediale Meniskusläsion am linken Knie der Beschwerdeführerin mit der nötigen überwiegenden Wahrscheinlichkeit aufgetreten. Dieser Sachverhalt begründe keine natürliche Kausalität der operativ behandelten Befunde am 17. Januar 2024 durch Dr. med.