Darin hielt dieser als Diagnose eine degenerative Innenmeniskusläsion Knie links ICD-10 M23.32 fest (VB M10 S. 2) und führte aus, die beklagten Beschwerden bzw. objektiven Befunde würden nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in einem natürlichen Kausalzusammenhang zum gemeldeten Ereignis stehen. Das linke Knie der Beschwerdeführerin sei stets klinisch und bildgebend bandstabil gewesen, was als gutachterlich entscheidendes Kriterium der Unterscheidung zwischen traumatisch induzierten und gleichzeitig (überwiegend wahrscheinlich) entstandenen sowie degenerativen Meniskusläsionen gelte (VB M10 S. 6).