1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit den linksseitigen Kniebeschwerden der Beschwerdeführerin mit Einspracheentscheid vom 10. September 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] K22) zu Recht per 14. November 2023 eingestellt hat.