2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. November 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und reichte ihre Akten, einschliesslich einer Aktenbeurteilung ihres beratenden Arztes Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 8. November 2024, ein. 2.3. Mit Replik vom 20. Januar 2025 und Duplik vom 30. Januar 2025 hielten die Parteien an den gestellten Anträgen fest. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: