2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 10. September 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei der Einsprache-Entscheid der Beschwerdegegnerin vom 10. September 2024 aufzuheben und es sei diese zu verpflichten, die gesetzlichen Leistungen zu erbringen. 2. Unter o/e-Kostenfolge." Die Beschwerdeführerin reichte zudem einen Bericht ihres behandelnden Arztes Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates sowie Praktischer Arzt, vom 10. Oktober 2024 zu den Akten.