Der Verlauf entspreche nicht dem üblichen natürlichen Heilungsverlauf nach einem einfachen Kopfanprall. Spätestens ab dem 6. Dezember 2023 liege ein krankheitsbedingter, nicht unfallkausaler Medikamentenübergebrauchskopfschmerz vor (VB 129 S. 5 f.). -5- Zusammenfassend würden nach einem einfachen Kopfanprall ohne strukturelle Schädigung des Gehirns auf neurologischem Gebiet keine Unfallfolgen vorliegen (VB 129 S. 6).