Dasselbe treffe auch auf das zweite beklagte Symptom, die Kopfschmerzen, zu. Hier würden abgestellt auf den Austrittsbericht des Kantonsspitals D._____ vom 11. Juli 2023 bereits während des stationären Aufenthaltes bis am 18. Juli 2023 in der Verhaltensbeobachtung sowie auch den anamnetischen Angaben Inkonsistenzen bestehen. Der Beschwerdeführer habe die strikte Bettruhe nicht befolgt und seine Angaben zur Symptomatik und zum Auftreten seien inkongruent. Statt der ärztlich verordneten Amitriptylin- Therapie sei es im Verlauf zu einem Medikamentenübergebrauch gekommen, der am 6. Dezember 2023 zur Diagnose eines Medikamentenübergebrauchskopfschmerzes geführt habe.