Hirnverletzung seien damit nicht erfüllt. Neurologisch-versicherungsmedizinisch liege diagnostisch lediglich ein einfacher Kopfanprall vor. Dieser habe eine exzellente Prognose, allfällige Beschwerden würden innerhalb weniger Tage bis spätestens sechs Wochen abheilen (VB 129 S. 4).