1.4. Am 15. März 2023 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf eine mittelschwere bis schwere Depression abermals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV an. Die Beschwerdegegnerin holte daraufhin Berichte der die Beschwerdeführerin behandelnden Ärzte sowie eine Stellungnahme des RAD ein. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren lehnte sie mit Verfügung vom 12. September 2024 einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Invalidenrente ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 10. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: