1.3. Die Beschwerdeführerin meldete sich daraufhin am 11. Februar 2019 unter Hinweis auf chronische Schmerzen, welche sie ebenfalls auf den Sturz auf das Steissbein am 4. Juli 2008 zurückführte, erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV -3- an. Mit Verfügung vom 22. Mai 2019 trat die Beschwerdegegnerin nicht auf das Leistungsbegehren ein.