Weiter äusserte sich der psychiatrische ABI-Gutachter detailliert zur Einschätzung der behandelnden Ärzte: Zum Bericht der Klinik D._____ vom 29. September 2022 über die Hospitalisation der Beschwerdeführerin vom 28. Juli bis 29. September 2022 führte der psychiatrische ABI-Gutachter aus, im Bericht sei zunächst kein psychopathologischer Eintrittsbefund zu finden, aus welchem sich die gestellten Diagnosen ableiten liessen. Angegeben werde lediglich, dass sich eine schwere depressive Symptomatik mit Niedergeschlagenheit, Antriebsminderung und starkem sozialen Rückzug gezeigt habe. Zu etwaigen psychotischen Symptomen seien keine Angaben gemacht worden.