Patienten in der Regel nicht zu erreichen. Es würden sich deutliche Tendenzen für eine Aggravation zeigen. Die Beschwerdeführerin habe auch keine depressive Auslenkung der Stimmungslage gezeigt. Es bestehe ein deutlicher sekundärer Krankheitsgewinn, so werde die Beschwerdeführerin regelmässig bei den Haushaltstätigkeiten vom Ex-Mann und der Spitex sowie ihren Kindern unterstützt. Aus psychiatrischer Sicht seien die in der Alltagsgestaltung geschilderten Einschränkungen nicht vollumfänglich nachvollziehbar (VB 191 S. 36 f.).