Die diagnostizierte komplexe posttraumatische Belastungsstörung umfasse unter anderem Störungen in der Affekt- und Impulsregulation, der Selbstwahrnehmung und der Beziehungen zu anderen Menschen sowie deren Viktimisierung. Der ABI-Gutachter führte aus, die Beschwerdeführerin habe erhebliche Traumatisierungen in ihrer Biographie beschrieben, es sei daraus jedoch kriteriengeleitet keine Traumafolgestörung abzuleiten. Trotz Vorhandensein von somatoformen Symptomen und früheren suizidalen Tendenzen liessen sich klassische dissoziative Episoden nicht eindeutig feststellen.