In der ergänzenden Stellungnahme vom 7. Mai 2024 führten die ABI-Gutachter weiter aus, durch die erfolgten Eingriffe mit komplikationsbehaftetem Verlauf im Sinne von Prothesenlockerung, Entfernung des Implantats, Einsetzen eines Ze- ment-Spacers und erneuter Implantation einer OSG-Totalprothese sei es vorübergehend zu einer erheblichen Veränderung des Gesundheitszustandes gekommen. Diese Eingriffe könnten letztlich aber einen objektiv günstigen Verlauf vorweisen. Spätestens ab dem am 26. April 2018 erfolgten Revisionseingriff sei auch für angepasste Verrichtungen eine vollständige Arbeitsunfähigkeit gegeben gewesen.