5.1.2. Die ABI-Gutachter bejahten eine Veränderung des Gesundheitszustandes mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit seit der Verfügung vom 8. Mai 2018. Es bestehe bezüglich des rechten oberen Sprunggelenks ein komplikationsreicher und langwieriger Verlauf (VB 191 S. 11). In der ergänzenden Stellungnahme vom 7. Mai 2024 führten die ABI-Gutachter weiter aus, durch die erfolgten Eingriffe mit komplikationsbehaftetem Verlauf im Sinne von Prothesenlockerung, Entfernung des Implantats, Einsetzen eines Ze- ment-Spacers und erneuter Implantation einer OSG-Totalprothese sei es vorübergehend zu einer erheblichen Veränderung des Gesundheitszustandes gekommen.